Die Gesellschafter der BO Butter GmbH haben die Möglichkeit, nebst den nationalen Buttermarken FLORALP, DIE BUTTER und ROSALP eigene Buttermarken herzustellen. Die strengen Anforderungen der BO Butter GmbH gelten sowohl für die Markenbutterproduktion (FLORALP, DIE BUTTER und ROSALP) als auch für die von den Gesellschaftern hergestellten Eigenmarken.